Wenn Sie Geschäftsbeziehungen mit den französischen Überseedepartements haben, können Sie Ihre Artikel und Dienstleistungen sowie Ihre Kunden so einrichten, dass die USt-Sätze für DOM verwendet werden.
Die folgenden Informationen helfen Ihnen, das Erfassen von Verkaufsdokumenten zu vereinfachen:
- Wenn ein Artikel oder eine Dienstleistung (fast) ausschließlich in DOM-Gebieten verkauft wird, setzen Sie die Steuergruppe des Artikels oder der Dienstleistung auf den von Ihnen gewählten DOM-Satz.
- Wenn Sie einen Kunden für Ihre Verkaufsdokumente auswählen und ein Artikel oder eine Dienstleistung mit einem DOM-Satz hinzufügen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Der Kunde ist in einem DOM-Gebiet ansässig (Land = FR): Die in dem Artikel oder der Dienstleistung festgelegte USt wird korrekt verwendet.
- Der Kunde ist auf dem französischen Festland ansässig (Land = FR): Sie müssen die Belegzeile ( ) bearbeiten und die korrekten USt-Angaben hinzufügen.
- Der Kunde ist nicht in Frankreich ansässig (Land ≠ FR): Die USt-Informationen werden automatisch je nach Fall (innergemeinschaftlich oder Export außerhalb der EU) geändert. Sie können die Belegzeile ( ) bearbeiten, um die USt-Angaben anzupassen.
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