USt-Sätze für DOM in Verkaufsdokumenten verwenden


Wenn Sie Geschäftsbeziehungen mit den französischen Überseedepartements haben, können Sie Ihre Artikel und Dienstleistungen sowie Ihre Kunden so einrichten, dass die USt-Sätze für DOM verwendet werden.

Voraussetzungen
  • Die Option USt-Sätze für französische Überseedepartements (DOM) ist in den Einstellungen für Verlauf und Einkauf aktiviert.
  • Optional ist die Artikelsteuergruppe in den Einstellungen für Verkauf und Einkauf auf einen DOM-Satz festgelegt, so dass dieser Steuersatz als Standard beim Erstellen von Artikeln und Dienstleistungen verwendet wird.
  • Bei Kunden aus DOM-Gebieten, für die Sie DOM-Sätze anwenden möchten, muss das Land auf FR (Frankreich) festgelegt sein. Zusätzliche Informationen wie das tatsächliche DOM-Gebiet können in der Kundenadresse gespeichert werden.

Die folgenden Informationen helfen Ihnen, das Erfassen von Verkaufsdokumenten zu vereinfachen:

  • Wenn ein Artikel oder eine Dienstleistung (fast) ausschließlich in DOM-Gebieten verkauft wird, setzen Sie die Steuergruppe des Artikels oder der Dienstleistung auf den von Ihnen gewählten DOM-Satz.
  • Wenn Sie einen Kunden für Ihre Verkaufsdokumente auswählen und ein Artikel oder eine Dienstleistung mit einem DOM-Satz hinzufügen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
    • Der Kunde ist in einem DOM-Gebiet ansässig (Land = FR): Die in dem Artikel oder der Dienstleistung festgelegte USt wird korrekt verwendet.
    • Der Kunde ist auf dem französischen Festland ansässig (Land = FR): Sie müssen die Belegzeile ( ) bearbeiten und die korrekten USt-Angaben hinzufügen.
    • Der Kunde ist nicht in Frankreich ansässig (Land ≠ FR): Die USt-Informationen werden automatisch je nach Fall (innergemeinschaftlich oder Export außerhalb der EU) geändert. Sie können die Belegzeile ( ) bearbeiten, um die USt-Angaben anzupassen.

 

Die DOM-USt-Sätze deaktivieren
Um die USt-Sätze für Überseedepartements (DOM) zu deaktivieren, stellen Sie sicher, dass in Ihren Artikeln und Dienstleistungen keine DOM-USt-Sätze eingerichtet sind. Sie müssen zudem alle Verkaufsrechnungen bearbeiten, die DOM-USt-Sätze enthalten und sich noch im Entwurfsstatus befinden.

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